Ansprechpartner:
Ann-Kathrin Klat (geb. Gering)
Hauptstrasse 39
49163 Hunteburg
05475 / 959588
Interessierte wenden sich bitte bei Anmeldung oder Fragen an die oben genannte Ansprechpartnerin.
Was is Reha-Sport?
Reha-Sport wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Diese gesetzlich definierte Leistung bietet der Deutsche Behindertensportverbund (DBS) in Gruppen allen Menschen mit Behinderung an.
Die Qualität wird duch die betreuende Ärztin / den Betreuenden Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin / den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Reha-Sports anhand ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander festlegen.
Ärztliche Verordnung
Ihre Verordnung (Rezept) ist die Grundlage bei der Prüfung einer Leistungsübernahme durch die Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:
- Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/Belastungseinschränkung im Sport
- Rehabilitationsgrund/-ziele
- Rehabilitationsumfang + Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
- Empfehlung hinsichtlich definierter Reha-Sportarten und Inhalten
Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung
Die Diagnose soll eindeutig formuliert sein. Die Spezifizierung hilft Art und Intensität des Sportes individuell festzulegen. Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung sind hier ebenso wichtig wie Prognose und Begleiterkrankungen.
Rehabilitationsziel
Ziel ist es, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination
und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein
zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit
soll gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben
motiviert werden.
Rehabilitationsumfang
- Regelfall: 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten
- bei bestimmten Indikationen (s. Rahmenvereinbarung Nr. 4.4.1) 120 ÜE/36 Mon.
- Herzgruppen: 90 ÜE/30 Mon. Jugendliche/Kinder 120 ÜE/24 Mon.
Folgeverordnung ist bei bestimmtem kardiologischen Befund möglich.
- Folgeverordnungen sind bei geistiger/ psychischer Behinderung/Krankheit möglich, für alle übrigen Behinderungsformen endet die Leistung i.d.R. nach den vorordneten ÜE.
- Nach einer ambulanten/stationären med. Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut
notwendig und verordnet werden.
Wichtige Informationen für die
Teilnehmer am REHA-Sport
des Hunteburger SV !!!
Da es in der Vergangenheit zu einigen Irritationen bzw. Missverständnissen hinsichtlich des REHA-Sports gekommen ist, halten wir es für erforderlich, Sie als Teilnehmer, mit einigen Informationen zu versorgen.
Die Abteilung REHA-Sport im Hunteburger SV wurde per 01.01.2009 gegründet. Es handelt sich also um ein Sportangebot des Hunteburger SV und nicht um ein zusätzliches Angebot der Physiotherapeutischen Praxis Gering.
Wenn REHA-Sport angeboten wird, ist dies ausschliesslich über einen Sportverein möglich.
Es müssen geeignete Räumlichkeiten sowie entsprechend hochqualifizierte Übungsleiter vorhanden sein. Dies ist über die Praxis Gering gewährleistet.
Somit wurden innerhalb der Praxis Gering die notwendigen Räume für die Kurszeiten angemietet.
Die durchführenden Mitarbeiterinnen besitzen die erforderlichen Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes. Selbstverständlich besteht keine Verpflichtung, dem HSV für die Dauer der von der Krankenkasse verordneten Massnahme beizutreten.
Leider ist das Angebot REHA-Sport für den Verein mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wie z.B. der Pflichtbeitritt zum Behinderten-Sportverband Niedersachsen mit einem Jahresbeitrag von derzeit ca. 650,00 €. Die mit den Krankenkassen abgerechneten Beträge decken grundsätzlich nicht die dem Verein entstehenden Kosten.
Um hier für Kostendeckung zu sorgen, bitten wir Sie den Verein zu unterstützen. Bei einer durchschnittlichen Dauer der Massnahme von 14 Monaten entsteht für Sie lediglich ein monatlicher Beitrag i.H.v. 3,57 €. Um Verwaltungskosten bzw. Bankgebühren zu sparen erfolgt die Abbuchung einmalig (50,00 €).
Für Sie besteht die Möglichkeit während dieser Zeit sämtliche Sportangebote des HSV zu nutzen (sh. Anlage). Es ist dem Verein nicht möglich, die Abteilung REHA-Sport bei einer dauerhaften Unterdeckung aus den geringen Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren. Dies hat zur Folge, dass der REHA-Sport auf Dauer nicht mehr in Hunteburg angeboten werden kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Hunteburger SV
-Der Vorstand-